
Der neuesten Gesetzesverordnung auf SARS COV. II
Auf Grund der neuesten Gesetzesverordnung, koennen Personen, die aus Laendern ein-/anreisen, nach deren Besuch eine Quarantaenezeit zwingend ist, NUR dann beherbergt werden, wenn sie ein Gesundheitszertifikat mit negativem Risultat eines Tests auf SARS COV. II vorweisen koennen.
Dieses Testergebnis darf nicht aelter als 2-3 Tage vor Anreisedatum sein.
Dieses Testergebnis darf nicht aelter als 2-3 Tage vor Anreisedatum sein.
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